AGB
Stand: 24. August 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Manoberg KLG, nachfolgend «Agentur» genannt.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und ihren Kunden mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz, sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Wird ein Vertrag mit einer Privatperson an deren Wohnort abgeschlossen, steht ihr das gesetzliche Widerrufsrecht nach Art. 40a ff. OR zu.
2. Leistungen
Die Agentur bietet Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, SEO, Hosting, E-Mail-Dienste, E-Commerce und IT an. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte und der Auftragsbestätigung.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Inhalte, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig bereit. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, liegen in seiner Verantwortung.
5. Preise, Zahlung und Verzug
Sofern nicht anders vereinbart, gilt für Projekte:
- 50 Prozent des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung, als Vorauszahlung
- 50 Prozent bei Projektabschluss
Der Abschlusstermin wird in der Auftragsbestätigung festgelegt und gilt unabhängig von einer allfälligen Verzögerung durch den Kunden als Fälligkeitstermin der Restzahlung.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zu bezahlen. Fehlt eine Angabe, ist der Betrag mit Erhalt der Rechnung fällig.
Bleibt eine Zahlung aus, gerät der Kunde nach Ablauf der Zahlungsfrist beziehungsweise nach Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet er den gesetzlichen Verzugszins von 5 Prozent (Art. 104 OR). Ab der zweiten Mahnung verrechnet die Agentur zudem eine Mahngebühr von 20 Franken je Mahnung.
6. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Werken. Die Urheberrechte verbleiben bei der Agentur oder bei Dritten, sofern diese als Urheber benannt sind.
7. Lizenzen für Software von Drittanbietern
Für den Betrieb einer Website können Plugins oder Lizenzen von Drittanbietern erforderlich sein. Sind diese jährlich kostenpflichtig, zahlt der Kunde die entsprechenden Gebühren rechtzeitig. Bei Nichtzahlung kann die Agentur die betroffenen Lizenzen deaktivieren, was den Funktionsumfang einschränkt.
8. Hosting und E-Mail-Dienste
Bei Buchung von Hosting- oder E-Mail-Diensten über die Agentur gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Für Ausfälle, Datenverlust oder Sicherheitsprobleme, die der Hosting-Partner verursacht, übernimmt die Agentur keine Haftung.
9. Laufzeit und Kündigung wiederkehrender Leistungen
Hosting, E-Mail-Dienste und Wartungsverträge laufen jeweils ein Jahr, gerechnet ab dem Beginn der Leistung. Sie verlängern sich anschliessend automatisch um ein weiteres Jahr.
Es gilt keine Kündigungsfrist: beide Seiten können jederzeit auf das Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Bereits bezahlte Beträge für die laufende Periode werden nicht zurückerstattet.
Preisänderungen teilt die Agentur vor Beginn einer neuen Vertragsperiode mit. Sie gelten ab der Verlängerung; ist der Kunde damit nicht einverstanden, kann er auf das Ende der laufenden Periode kündigen.
Auf Wunsch übergibt die Agentur bei Vertragsende die Daten der Website und der Postfächer in einem gängigen Format oder unterstützt beim Umzug zu einem anderen Anbieter. Der Aufwand wird nach Zeit verrechnet.
10. Website im Abo: Mitnahme und Treuestaffel
Bei einer Website im Abo zahlt der Kunde keine Erstellungskosten, sondern eine monatliche Betreuung. Solange diese läuft, bleibt die Website veröffentlicht.
Möchte der Kunde seine Website bei einem anderen Anbieter weiterbetreiben, nimmt er sie mit. Er erhält sie als vollständiges Dateipaket, einsatzbereit zur Veröffentlichung. Weil die Website Arbeit enthält, die er nicht bezahlt hat, wird dafür ein Anteil am Erstellungswert berechnet. Dieser Anteil sinkt mit der Dauer der Betreuung.
Der Erstellungswert ist im Vertrag ausgewiesen. Ist dort nichts anderes geregelt, gilt ein Erstellungswert von CHF 3’999; die Ablösung entspricht damit bei 100 Prozent CHF 3’999. Bei besonders umfangreichen Arbeiten wird der Erstellungswert individuell vereinbart.
Die Treuestaffel gilt für jede Website einzeln und zählt ab dem Beginn ihrer eigenen Betreuung, nicht ab dem Datum des Vertrags. Massgeblich ist die ununterbrochene Dauer der Betreuung zum Zeitpunkt der Anforderung.
- im ersten Jahr: 120 Prozent des Erstellungswerts
- ab einem Jahr: 100 Prozent
- ab zwei Jahren: 80 Prozent
- ab drei Jahren: 60 Prozent
- ab fünf Jahren: 20 Prozent, dauerhaft
Beim Erstellungswert von CHF 3’999 sind das: im ersten Jahr CHF 4’798.80, ab einem Jahr CHF 3’999, ab zwei Jahren CHF 3’199.20, ab drei Jahren CHF 2’399.40, ab fünf Jahren CHF 799.80.
Mitgenommen werden Gestaltung und Quellcode der Website. Inhalte, Texte, Fotos, Logo und Domain gehören dem Kunden jederzeit und sind nicht Gegenstand dieser Regelung.
11. Gewährleistung und Haftung
Die Agentur führt die beauftragten Leistungen sorgfältig aus. Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt bestehen (Art. 100 OR). Für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.
12. Datenschutz
Die Agentur behandelt sämtliche Kundendaten vertraulich und verwendet sie ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung. Wie die Agentur mit den Daten der eigenen Website-Besucher umgeht, steht in der Datenschutzerklärung.
13. Bearbeitung von Personendaten im Auftrag des Kunden
Bei Hosting, E-Mail-Diensten, Wartung und IT-Support kann die Agentur Zugang zu Personendaten erhalten, für die der Kunde verantwortlich ist, etwa zu Daten aus Kontaktformularen, Postfächern, Shop-Bestellungen oder Arbeitsplätzen. Die Agentur handelt dabei als Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 DSG. Verantwortlich für diese Daten bleibt der Kunde.
Die Agentur verpflichtet sich:
- Personendaten nur so zu bearbeiten, wie es der Kunde beauftragt hat und wie es für die vereinbarte Leistung nötig ist, und sie nicht für eigene Zwecke zu verwenden;
- die Daten vertraulich zu behandeln und alle beteiligten Personen zur Vertraulichkeit zu verpflichten;
- angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu treffen, insbesondere Zugriffsbeschränkung, Verschlüsselung der Übertragung, Sicherungskopien und Aktualisierung der eingesetzten Software;
- den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn ein Verlust oder eine unbefugte Bearbeitung von Personendaten festgestellt wird, und ihn bei der Meldung an den EDÖB und an betroffene Personen zu unterstützen;
- den Kunden dabei zu unterstützen, Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsbegehren betroffener Personen zu beantworten;
- die Daten bei Vertragsende nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Für die Erbringung ihrer Leistungen zieht die Agentur Unterauftragsverhältnisse bei, namentlich Hostpoint AG (Schweiz) für Hosting und Domains sowie Microsoft für E-Mail-Dienste. Der Kunde stimmt dem zu. Die Agentur verpflichtet solche Unterbeauftragte auf ein gleichwertiges Datenschutzniveau und informiert den Kunden, wenn ein weiterer Unterbeauftragter dazukommt, der Personendaten bearbeitet.
Werden Personendaten in Länder ohne angemessenen Datenschutz bekannt gegeben, geschieht dies nur mit geeigneten Garantien, insbesondere Standardvertragsklauseln oder einer Zertifizierung des Anbieters (Art. 16 f. DSG). Soweit auf den Kunden die europäische Datenschutz-Grundverordnung anwendbar ist, gelten die Pflichten dieser Ziffer sinngemäss auch als Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
14. Referenznennung
Die Agentur darf umgesetzte Projekte unter Nennung des Kundennamens als Referenz zeigen, insbesondere auf der eigenen Website. Der Kunde kann dem jederzeit schriftlich widersprechen.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist 5703 Seon. Es gilt ausschliesslich das materielle schweizerische Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Gegenüber Privatpersonen gilt die Gerichtsstandsvereinbarung nur soweit, als das Gesetz sie zulässt (Art. 35 ZPO).
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.