Datenschutzerklärung erstellen, kostenlos.
Erzeugt eine Datenschutzerklärung nach revidiertem Schweizer DSG oder nach DSGVO für Deutschland und Österreich — mit den Diensten, die Sie wirklich einsetzen. Im Browser, ohne Anmeldung, nichts wird übermittelt.
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Drei Rechtsräume, drei Fassungen. Das Land oben in jedem Werkzeug schaltet Pflichtfelder, Rechtsgrundlagen und ganze Abschnitte um: Schweiz nach DSG, OR und UWG, Deutschland nach DDG, DSGVO und BGB, Österreich nach ECG, MedienG, DSGVO und ABGB.
Das ist ein Entwurf, keine Rechtsberatung. Die Bausteine decken ab, was für kleine Betriebe üblich ist. Sie ersetzen die Prüfung durch eine juristische Fachperson nicht, besonders bei bewilligungspflichtigen Berufen, im Onlinehandel mit Verbrauchern und bei eigenen Vertragsklauseln.
Was wo verlangt ist.
Das Werkzeug schaltet die Felder um, sobald Sie oben das Land wechseln. Die Grundlagen dahinter:
Schweiz
Das revidierte Datenschutzgesetz verlangt in Art. 19 eine angemessene Information bei der Beschaffung von Personendaten: wer bearbeitet, zu welchem Zweck, an wen Daten bekannt gegeben werden und in welche Länder. Das ist der Kern jeder Datenschutzerklärung.
Für die Bekanntgabe ins Ausland braucht es einen anerkannten Datenschutz im Zielland oder Garantien wie Standardvertragsklauseln (Art. 16 und 17 DSG). Aufsicht ist der EDÖB. Anders als unter der DSGVO gibt es keine Meldepflicht für jedes Verzeichnis und keine Bussen gegen das Unternehmen selbst — gebüsst werden natürliche Personen, bis 250 000 Franken.
Deutschland
Die Informationspflichten stehen in Art. 13 und 14 DSGVO: Verantwortlicher, Zwecke, Rechtsgrundlage nach Art. 6, Empfänger, Speicherdauer, Drittlandübermittlung und die Betroffenenrechte aus Art. 15 bis 21 samt Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.
Für Cookies und ähnliche Technik gilt zusätzlich das TDDDG (früher TTDSG): alles, was nicht technisch notwendig ist, braucht eine vorherige Einwilligung — und zwar bevor das Skript lädt, nicht nachträglich.
Österreich
Es gilt dieselbe DSGVO wie in Deutschland, ergänzt durch das österreichische Datenschutzgesetz. Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzbehörde in Wien, an die sich Betroffene mit einer Beschwerde wenden können.
Für Cookies und Tracking gilt § 165 TKG 2021 mit demselben Grundsatz: Einwilligung vor dem Setzen, ausser bei technisch notwendigen Vorgängen.
Häufig gefragt.
Braucht jede Website eine Datenschutzerklärung?
Praktisch ja. Sobald Personendaten bearbeitet werden — und ein Webserver protokolliert IP-Adressen, ein Kontaktformular sammelt Namen —, besteht eine Informationspflicht: in der Schweiz nach Art. 19 revDSG, in Deutschland und Österreich nach Art. 13 DSGVO.
Was ist der Unterschied zwischen DSG und DSGVO?
Die DSGVO arbeitet mit Rechtsgrundlagen: jede Bearbeitung braucht eine Erlaubnis aus Art. 6, sonst ist sie unzulässig. Das Schweizer DSG erlaubt die Bearbeitung grundsätzlich, solange Grundsätze wie Treu und Glauben, Verhältnismässigkeit und Zweckbindung eingehalten sind. Die Bussen treffen in der Schweiz natürliche Personen, unter der DSGVO das Unternehmen.
Gilt die DSGVO auch für Schweizer Firmen?
Ja, sobald Sie sich gezielt an Personen in der EU richten oder deren Verhalten beobachten — etwa mit einem Shop, der nach Deutschland liefert, oder mit Werbung, die auf EU-Kundschaft zielt. Dann brauchen Sie eine Erklärung, die beides abdeckt. Genau dafür können Sie im Generator beide Fassungen erzeugen.
Muss ich Google Analytics, Fonts und Karten nennen?
Ja, jeder Dienst, der Daten Ihrer Besucher erhält, gehört genannt — mit Zweck, Anbieter und Land. Der Generator hat die verbreiteten Dienste als Bausteine hinterlegt; einwilligungspflichtige sind als solche gekennzeichnet.
Reicht die Datenschutzerklärung ohne Cookie-Banner?
Nein, das sind zwei verschiedene Dinge. Die Erklärung informiert, der Banner holt die Einwilligung ein. Wer nicht notwendige Cookies oder Tracking einsetzt, braucht beides — und der Banner muss vor dem Laden der Skripte fragen.
Lieber prüfen lassen.
Wir schauen den erzeugten Text mit Ihnen durch, ergänzen, was Ihr Betrieb wirklich einsetzt, und bauen ihn auf Wunsch gleich in Ihre Website ein.