Manoberg.
Impressum-Generator

Impressum erstellen, kostenlos.

Ausfüllen, fertigen Text mitnehmen. Für Betriebe in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich, mit den Pflichtangaben des jeweiligen Landes. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse, alles bleibt in Ihrem Browser.

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Drei Rechtsräume, drei Fassungen. Das Land oben in jedem Werkzeug schaltet Pflichtfelder, Rechtsgrundlagen und ganze Abschnitte um: Schweiz nach DSG, OR und UWG, Deutschland nach DDG, DSGVO und BGB, Österreich nach ECG, MedienG, DSGVO und ABGB.

Das ist ein Entwurf, keine Rechtsberatung. Die Bausteine decken ab, was für kleine Betriebe üblich ist. Sie ersetzen die Prüfung durch eine juristische Fachperson nicht, besonders bei bewilligungspflichtigen Berufen, im Onlinehandel mit Verbrauchern und bei eigenen Vertragsklauseln.

Drei Rechtsräume

Was wo verlangt ist.

Das Werkzeug schaltet die Felder um, sobald Sie oben das Land wechseln. Die Grundlagen dahinter:

Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG

Schweiz

Wer über eine Website Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss klar und vollständig Name beziehungsweise Firma, Adresse und eine E-Mail-Adresse nennen. Das ist die ganze gesetzliche Liste — sie steht im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, nicht in einem Medien­gesetz.

Wer im Handelsregister eingetragen ist, nennt sinnvollerweise auch die Firma in der eingetragenen Schreibweise und die UID. Bei mehrwertsteuerpflichtigen Betrieben gehört die MWST-Nummer dazu. Ein Verstoss ist kein Kavaliersdelikt: Art. 3 UWG ist wettbewerbsrechtlich durchsetzbar, und Mitbewerber dürfen abmahnen.

§ 5 DDG, § 18 Abs. 2 MStV

Deutschland

Seit dem 14. Mai 2024 steht die Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das den früheren § 5 TMG abgelöst hat. Verlangt sind unter anderem Name und Anschrift, Rechtsform und Vertretungsberechtigte, Kontaktdaten samt E-Mail, Register und Registernummer, bei zulassungspflichtigen Berufen die Aufsichtsbehörde, Kammer und Berufsbezeichnung, dazu die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG, sofern vorhanden.

Wer journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlicht — ein gepflegter Blog reicht schon —, nennt zusätzlich eine verantwortliche Person mit Anschrift nach § 18 Abs. 2 MStV.

§ 5 ECG, § 14 UGB, § 24/25 MedienG

Österreich

Das E-Commerce-Gesetz verlangt in § 5 die Angaben zum Dienstanbieter: Name, geografische Anschrift, E-Mail, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, UID-Nummer, Kammerzugehörigkeit, die anwendbaren gewerberechtlichen Vorschriften und die Aufsichtsbehörde.

Dazu kommt die Offenlegung nach § 25 MedienG mit Eigentumsverhältnissen und der grundlegenden Richtung der Website, und für Geschäftsbriefe und Bestellscheine — wozu die Website zählt — § 14 UGB.

Fragen

Häufig gefragt.

Was muss ein Impressum in der Schweiz enthalten?

Name oder Firma, die vollständige Adresse und eine E-Mail-Adresse. Das verlangt Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG von jedem, der über die Website Waren oder Dienstleistungen anbietet. Wer im Handelsregister steht, nennt zusätzlich Firma und UID, bei MWST-Pflicht die MWST-Nummer. Eine Telefonnummer ist gesetzlich nicht verlangt, erhöht aber das Vertrauen.

Reicht ein Schweizer Impressum auch für Deutschland und Österreich?

Nein. Deutschland verlangt nach § 5 DDG deutlich mehr Angaben, etwa Register, Registernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Österreich nach § 5 ECG zusätzlich Kammer, Gewerberecht und die Offenlegung nach MedienG. Wer Kunden in mehreren Ländern anspricht, richtet sich nach der strengsten Vorgabe. Im Generator schalten Sie das Land oben um, dann erscheinen die passenden Felder.

Braucht eine reine Visitenkarten-Website ein Impressum?

In der Schweiz greift die Pflicht, sobald Sie Waren oder Dienstleistungen anbieten — bei einer Firmenwebsite ist das praktisch immer der Fall. In Deutschland und Österreich gilt die Pflicht für geschäftsmässige Dienste ebenfalls unabhängig davon, ob man online verkauft. Rein private Seiten ohne geschäftlichen Bezug sind ausgenommen.

Wo muss das Impressum stehen?

Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar. In der Praxis: ein Link im Fuss jeder Seite, beschriftet mit «Impressum», höchstens zwei Klicks vom Inhalt entfernt. Ein Impressum als Bild oder PDF erfüllt das nicht.

Ist der erzeugte Text eine Rechtsberatung?

Nein. Der Generator deckt ab, was bei kleinen und mittleren Betrieben üblich ist. Bei bewilligungspflichtigen Berufen, im Onlinehandel mit Verbrauchern und bei besonderen Konstellationen gehört der Text vor eine juristische Fachperson.

Lieber prüfen lassen.

Wir schauen den erzeugten Text mit Ihnen durch, ergänzen, was Ihr Betrieb wirklich einsetzt, und bauen ihn auf Wunsch gleich in Ihre Website ein.

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